Wertschätzung zahlt sich aus / The RoNI factor of diversity & inclusion

Or: not being inclusive can become really expensive! These days Diversity Management in German companies might be described as a “nice-to-have”. But this attitude will change rapidly when taking into account what terrible financial outcomes an affirmative action lawsuit can have.

Today’s media example is Novartis: thirteen former female employees sued Novartis because they felt elided in terms of promotions, unequal payment and discrimination during pregnancy. The result: Novartis has to pay indemnities of 3,37 Mio Dollar.

The moral of the story: There is a RoNI factor for companies of not investing in a diversity management that can save money! [DE]

Heut zu Tage wird ein Diversity Management in deutschen Unternehmen wohl noch als „nice-to-have“ angesehen. Diese Sichtweise wird sich jedoch bei vielen Unternehmen spätestens dann ändern, wenn man betrachtet, welche rechtlichen (und vor allem finanzielle!) Konsequenzen sich aus der Nichtbeachtung von Gleichberechtigungsgesetzen wie etwa dem deutschen AGG ergeben.

So berichtet Spiegel Online heute etwa über einen Fall aus den USA: Dort klagten 13 Mitarbeiterinnen, weil sie sich von ihrem Arbeitgeber Novartis diskriminiert fühlten. Bestandteil der Klage waren im Einzelnen: Übergehung bei Beförderungen, ungleiche Bezahlung und Benachteiligung von Schwangeren. Das Gericht gab den klagenden Frauen Recht und verurteilte Novartis zur Zahlung von 3,37 Millionen Dollar Schadenersatz. Hinzu kommt, dass sich über 5000 Frauen, die in den letzten Jahren für das Unternehmen gearbeitet haben, nun dieser Klage anschließen können.

Nun kann man abwiegeln und darauf verweisen, dass es sich hier um einen Fall in den USA handelt – wo ja bekanntlich der Gang vor den Richter viel verbreiteter ist. Jedoch ging der Fall einer AGG-Klage einer Gema Mitarbeiter ebenfalls durch die Medien: bekannt, die mit einer hohen Schadenersatzzahlung durch das Unternehmen endete:

Hierbei handelte es sich um eine Managerin bei der Gema, die klagte, da ihr Arbeitgeber einen Direktoriumsposten ohne Ausschreibung an einen Mann vergab. Die Klägerin und ihr Anwalt machten vor Gericht eine zudem einfache Rechung auf: 85 Prozent Frauen im Unternehmen, aber 0 Prozent im oberen Management – hier kann es sich nicht um Gleichberechtigung handeln. Diese Argumentation wurde zusätzlich durch ein Gutachten gestützt, in welchem berechnet wurde, dass bei einem Frauenanteil von 85 Prozent die Wahrscheinlichkeit für ein ausschließlich männlich besetztes Direktorium (16 Mitglieder) bei unter einem Prozent liege. Das Gericht folgte der Argumentation der Klägerin und verurteilte die Gema zur Zahlung von Schadensersatz, Erstattung des Dienstausfalls sowie zur Zahlung der Gehaltsdifferenz basierend auf dem heutigen Job der angeklagten.

Es zeigt sich also, dass – zumindest was die Gleichberechtigungskomponente von Diversity angeht – stets mit handfesten Eurobeträgen in Bezug auf RoNI (Risk of Not Investing) argumentiert werden kann.

Google ReaderDeliciousLinkedInTwitterFacebookMister-WongShare

Tags: , ,

Leave a Reply

 

Bad Behavior has blocked 1443 access attempts in the last 7 days.